Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1997

Geschäftszahl

95/07/0087

Rechtssatz

Aus einer gegenüber einem Bewilligungswerber vor Einreichung des Projektes zur wasserrechtlichen Bewilligung seitens eines betroffenen Grundeigentümers erfolgten schriftlichen "Zustimmung" kann nicht geschlossen werden, daß dem Zustimmenden die Eigenschaft einer "übergangenen Partei" fehlt, weil er Anspruch auf ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung und auf rechtliches Gehör im Rahmen dieser Verhandlung hat.