Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1996

Geschäftszahl

95/07/0042

Rechtssatz

Ein geltend gemachtes Einforstungsrecht (hier Weideberechtigung auf einem zur Quellnutzung vorgesehenen Grundstück) verschafft keinen Rechtsanspruch auf persönliche Ladung zur wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung (Hinweis E 8.10.1991, 91/07/0125).