Verwaltungsgerichtshof
26.06.1996
95/07/0042
Ein geltend gemachtes Einforstungsrecht (hier Weideberechtigung auf einem zur Quellnutzung vorgesehenen Grundstück) verschafft keinen Rechtsanspruch auf persönliche Ladung zur wasserrechtlichen Bewilligungsverhandlung (Hinweis E 8.10.1991, 91/07/0125).