Verwaltungsgerichtshof
23.05.1996
95/07/0012
Der Hinweis der Partei eines wasserrechtlichen Verfahrens, es sei ihr nicht bekannt gewesen, daß das Unterlassen des Erhebens von Einwendungen eine derart weitreichende Rechtsfolge nach sich ziehe, ist rechtlich unerheblich (Hinweis E 25.6.1991, 88/07/0001).