Verwaltungsgerichtshof
27.02.1996
95/05/0195
Das bewilligte Projekt darf nur in Übereinstimmung mit den Auflagen des Baubewilligungsbescheides errichtet und betrieben werden; dies gilt nicht nur für die Aufnahme des Betriebes, sondern für die gesamte Verwendungsdauer (konsensgemäßer Zustand).