Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1995

Geschäftszahl

95/05/0124

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/23 92/06/0239 5

(hier ist ein baupolizeilicher Auftrag gem Paragraph 112, NÖ BauO 1976 betroffen)

Stammrechtssatz

Eine hinreichende Konkretisierung einer Vorschreibung iSd Paragraph 16, Absatz eins, Slbg BebauungsgrundlagenG 1968 im Titelbescheid liegt dann vor, wenn für einen Fachmann die zu ergreifenden Maßnahmen erkennbar sind (Hinweis E 5.3.1985, 83/05/0083, VwSlg 11691 A/1985).