Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1998

Geschäftszahl

95/05/0068

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/30 87/05/0214 3

Stammrechtssatz

Eine extreme Ausnützung der Regeln des Paragraph 81, Absatz 2, Wr BauO findet in den Bestimmungen des Paragraph 85, Wr BauO über die äußere Gestaltung von Gebäuden ihre Grenze.