Verwaltungsgerichtshof
26.03.1996
95/05/0029
Die Überzeugung der Partei, ihre Kritik sei berechtigt, vermag eine beleidigende Schreibweise iSd Paragraph 34, Absatz 3, AVG nicht zu entschuldigen (Hinweis E 21.5.1974, 1762/73). Dies gilt auch für die Länge des davon betroffenen Bauvorhabens.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
95/05/0030