Verwaltungsgerichtshof
30.01.1996
95/04/0246
Die durch den Abschluß einer Fachschule erworbenen Fachkenntnisse reichen nicht an jene heran, die durch die Absolvierung einer der im Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, IngG 1990 genannten Lehranstalten vermittelt werden. Fachschulen vermitteln keine fachliche Qualifikation im Umfang der HTL-Ausbildung.