Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1996

Geschäftszahl

95/04/0246

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/18 94/04/0163 2

Stammrechtssatz

Als höhere Fachkenntnisse iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, IngG 1990 können nur solche Kenntnisse verstanden werden, über die Absolventen der in Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, IngG 1990 genannten Lehranstalten regelmäßig verfügen (Hinweis E 5.6.1991, 91/18/0020).