Verwaltungsgerichtshof
30.01.1996
95/04/0246
GRS wie VwGH E 1994/10/18 94/04/0163 1
Als Praxis iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, IngG 1990 kann nur jene praktische Betätigung berücksichtigt werden, die der Bewerber um die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung, "Ingenieur" in einem Zeitraum absolvierte, in welchem er bereits über die höheren Fachkenntnisse, die diese Praxis voraussetzt, verfügte (Hinweis E 5.6.1991, 91/18/0020).