Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.07.1996

Geschäftszahl

95/04/0241

Rechtssatz

An die Behörde gerichtete Erinnerungen bzw diesen gegenüber ausgesprochene Aufforderungen, ihrer amtswegigen Prüfungspflicht im Rahmen des verfahrensgegenständlichen Genehmigungsverfahrens nachzukommen, stellen jedenfalls keine für die Erlangung der Parteistellung essentielle Behauptung der Verletzung eines subjektiv-öffentlichen Rechtes dar (Hinweis E 17.2.1987, 86/04/0181).