Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1996

Geschäftszahl

95/04/0212

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/04/0181 E 29. Mai 1984 VwSlg 11453 A/1984 RS 1 (hier: Bejahung des sachlichen Zusammenhanges zwischen der Lieferung tiefgekühlter Halbfertiggerichte und Fertiggerichte und deren Verabreichung im Rahmen der Ausübung eines Gastgewerbes in der Betriebsart eines Buffets)

Stammrechtssatz

Wenn eine gewerberechtlich nicht gedeckte Tätigkeit im sachlichen Zusammenhang mit einer durch eine vorhandene Gewerbeberechtigung gedeckte Tätigkeit steht, trifft die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung für die unbefugte Tätigkeit den GEWEBERECHTLICHEN Geschäftsführer (Hinweis E 10.11.1952, 2220/50).