Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1999

Geschäftszahl

95/04/0135

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0154 1

Stammrechtssatz

Der Verwaltungsstraftatbestand des Paragraph 367, Ziffer 25, GewO 1994 stellt auf die Nichteinhaltung von in Ansehung von gewerblichen Betriebsanlagen vorgeschriebenen Auflagen ab, und zwar durch den aus einem Betriebanlagengenehmigungsbescheid jeweils Verpflichteten.