Verwaltungsgerichtshof
09.07.1999
95/04/0135
GRS wie VwGH E 1996/12/10 96/04/0154 1
Der Verwaltungsstraftatbestand des Paragraph 367, Ziffer 25, GewO 1994 stellt auf die Nichteinhaltung von in Ansehung von gewerblichen Betriebsanlagen vorgeschriebenen Auflagen ab, und zwar durch den aus einem Betriebanlagengenehmigungsbescheid jeweils Verpflichteten.