Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1997

Geschäftszahl

95/04/0123

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/09/03 95/04/0189 2

Stammrechtssatz

Ist eine Messung der von der Betriebsanlage ausgehenden Immissionen möglich, ist eine solche vorzunehmen und die bloße Schätzung bzw Berechnung dieser Immissionen auf Grund der Projektsunterlagen unzulässig (Hinweis E 30.6.1986, 85/04/0128).