Verwaltungsgerichtshof
29.11.1994
94/20/0077
GRS wie VwGH E 1994/06/21 94/20/0072 1
Ein Beweismittel, welches - ohne Neuerungen im Tatsachenbereich aufzuzeigen - lediglich darzutun vermag, daß das seinerzeitige Verfahren allenfalls mangelhaft gewesen war, kann eine Wiederaufnahme des Verfahrens (Hinweis E 13.11.1975, 1301/75) ebensowenig rechtfertigen wie eine allenfalls unrichtige rechtliche Beurteilung der Behörde (Hinweis E 15.5.1973, 1783/92, 13.9.1974, 1735/73).