Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1995

Geschäftszahl

94/18/1143

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/18/0093 2

Stammrechtssatz

Unter "Umgehung der Grenzkontrolle" ist eine Einreise über die "grüne Grenze" oder ein Verstecken vor der Grenzkontrolle im Laderaum eines Fahrzeuges und gleichartige Handlungen zu verstehen.