Verwaltungsgerichtshof
09.11.1995
94/18/0735
Die Frage, ob ausdrücklich oder konkludent für die Tätigkeit Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, ist für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung nach dem AuslBG vorliegt, essentiell (Hinweis E 15.9.1994, 94/09/0137).