Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.1995

Geschäftszahl

94/18/0735

Rechtssatz

Die Frage, ob ausdrücklich oder konkludent für die Tätigkeit Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, ist für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung nach dem AuslBG vorliegt, essentiell (Hinweis E 15.9.1994, 94/09/0137).