Verwaltungsgerichtshof
17.11.1994
94/18/0559
GRS wie VwGH E 1994/02/10 94/18/0004 2
Ist der Fremde während der Zeit des aufrechten Bestandes des Aufenthaltsverbotes nach Österreich zurückgekehrt, so können von ihm in diesem Zeitraum geschaffene Tatsachen (hier: Verehelichung) nicht entscheidend zu seinen Gunsten ausschlagen (Hinweis E 14.4.1993, 93/18/0103, E 29.7.1993, 93/18/0311).