Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1994

Geschäftszahl

94/18/0559

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/08 94/18/0437 1

(hier: Einreise aus Anlaß der Heirat des Fremden)

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß der Fremde zweimal einem bestehenden Aufenthaltsverbot zuwider in das Bundesgebiet eingereist ist, fällt in Anbetracht des hohen Stellenwertes, der einem geordneten Fremdenwesen zukommt, schwer ins Gewicht (Hinweis E 3.3.1994, 93/18/0633).