Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.09.1994

Geschäftszahl

94/18/0538

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/04 94/18/0186 1

Stammrechtssatz

Es würde dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Fremdenwesen grob zuwiderlaufen, wenn ein Fremder nur deshalb, weil das Verfahren über seinen unberechtigten Asylantrag längere Zeit gedauert hat, seine Ausweisung verhindern könnte.