Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.02.1995

Geschäftszahl

94/18/0306

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/18/0474 1

(hier: Schwerwiegende Verwaltungsübertretung auch dann, wenn der Blutalkoholgehalt nur geringfügig über dem Grenzwert liegt).

Stammrechtssatz

Sowohl das Lenken eines Kfz in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand als auch das Lenken eines Kfz ohne Lenkerberechtigung stellen schwerwiegende Verwaltungsübertretungen iSd Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 2, (erster Fall) FrG 1993 dar (Hinweis E 22.10.1992, 92/18/0409; E 8.10.1992, 92/18/0396).