Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.1994

Geschäftszahl

94/18/0280

Rechtssatz

Weder ein Antrag auf Erteilung eines Vollstreckungsaufschubes noch ein Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes bzw einer Aufenthaltsbewilligung vermag die damit angestrebte Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet zu ersetzen.