Verwaltungsgerichtshof
23.06.1994
94/18/0280
Weder ein Antrag auf Erteilung eines Vollstreckungsaufschubes noch ein Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes bzw einer Aufenthaltsbewilligung vermag die damit angestrebte Berechtigung zum Aufenthalt im Bundesgebiet zu ersetzen.