Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.07.1994

Geschäftszahl

94/18/0144

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0561/68 B 18. September 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Durch die Abweisung eines gar nicht gestellten Begehrens kann eine Partei in keinem Recht verletzt sein.