Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1994

Geschäftszahl

94/18/0058

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/27 93/18/0587 4

Stammrechtssatz

Ist das Vorliegen auch nur einer der (kumulativen) Voraussetzungen des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer eins bis Ziffer 8, StbG 1985 zu verneinen, so steht der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen den Fremden Paragraph 20, Absatz 2, FrG 1993 nicht entgegen (Hinweis E 17.6.1992, 91/01/0147).