Verwaltungsgerichtshof
24.03.1994
94/18/0058
GRS wie VwGH E 1994/01/27 93/18/0587 4
Ist das Vorliegen auch nur einer der (kumulativen) Voraussetzungen des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer eins bis Ziffer 8, StbG 1985 zu verneinen, so steht der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gegen den Fremden Paragraph 20, Absatz 2, FrG 1993 nicht entgegen (Hinweis E 17.6.1992, 91/01/0147).