Verwaltungsgerichtshof
28.09.1995
94/17/0427
Daß die in einer Eingabe enthaltenen Beleidigungen, um strafbar zu sein, mit einem Verhalten der Behörde in dem den Gegenstand der Eingabe bildenden Verfahren begründet sein müßten, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.
Siehe jedoch:
86/11/0145 E VS 25. März 1987 VwSlg 12429 A/1987; Verstärkung gemäß §13 Abs1 Z1 VwGG nicht erforderlich, da Rechtslage vor Einführung der UVS und daher zur Frage
der Zuständigkeit dieser Behörden nach Paragraph 36, Absatz 2, AVG 1991 keine ausdrückliche Aussage.