Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1998

Geschäftszahl

94/17/0416

Rechtssatz

Ausführungen dazu, daß mit der Rechtskraft der Feststellung, die Ausnahmebewilligung nach Paragraph 19, Absatz 3, Slbg ROG 1977 erstrecke sich nicht mehr auf bestimmte Teile eines Bauplatzes, zwar die Rechtsgrundlage für die Bauplatzerklärung (für diese Teile) nachträglich weggefallen ist, dies allein aber nicht auch den Wegfall (oder eine Änderung) der Bauplatzerklärung bewirkt.