Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1998

Geschäftszahl

94/17/0416

Rechtssatz

Ein Bauplatz kann auch aus mehreren Grundstücken bestehen. In diesem Fall hängt die Beitragspflicht nicht davon ab, ob ein zu einem Bauplatz gehöriges Grundstück als solches an einen Hauptkanal

angeschlossen ist oder nicht (Hinweis E 30. 7. 1992, 90/17/0413; E 23. 5. 1990, 87/17/0299; E 17. 11. 1993, 91/17/0068).