Verwaltungsgerichtshof
22.09.1998
94/17/0416
Ein Bauplatz kann auch aus mehreren Grundstücken bestehen. In diesem Fall hängt die Beitragspflicht nicht davon ab, ob ein zu einem Bauplatz gehöriges Grundstück als solches an einen Hauptkanal
angeschlossen ist oder nicht (Hinweis E 30. 7. 1992, 90/17/0413; E 23. 5. 1990, 87/17/0299; E 17. 11. 1993, 91/17/0068).