Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.1994

Geschäftszahl

94/17/0305

Rechtssatz

Das ERSUCHEN läßt im konkreten Fall nicht die Absicht der Behörde erkennen, damit über individuelle Rechtsverhältnisse oder über ein Parteibegehren rechtsverbindlich - also mit Bescheid - abzusprechen (Hinweis: E 15.4.1994, 93/17/0329).