Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1995

Geschäftszahl

94/16/0283

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH sind Abstellräume in die Nutzfläche eines Wohnhauses einzubeziehen (Hinweis: E 25.6.1992, 91/16/0064, 0065).