Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1995

Geschäftszahl

94/16/0175

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/16/0169 E 16. September 1982 RS 3

(hier: Anfrage des Finanzamtes an den Abgabepflichtigen)

Stammrechtssatz

Auch die Anfrage des Finanzamtes an ein Gemeindeamt bezüglich der Fertigstellung der Arbeiterwohnstätte ist als eine zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung anzusehen (Hinweis E 1.7.1976, 2025/75; und E 21.9.1977, 1888/76).