Verwaltungsgerichtshof
28.06.1995
94/16/0159
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0085, 0086) sind von mehreren Beteiligten getrennt abgeschlossene Verträge dann als Einheit anzusehen, wenn zwischen ihnen ein enger sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0160
Besprechung in:
AnwBl 1996/1, S 13 - 17;