Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1995

Geschäftszahl

94/16/0136

Rechtssatz

Verwertung iSd Paragraph eins, Absatz 2, GrEStG 1955 bedeutet nicht, daß ein Grundstück auf eigene Rechnung bzw mit Mehrerlös verkauft werden muß (Hinweis E 27.11.1969, 994/68).