Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1994

Geschäftszahl

94/16/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0270 B 18. November 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Ist aus der Beschwerde zweifelsfrei der angefochtene Bescheid zu erkennen, wurde aber mit der Beschwerde ein anderer Bescheid vorgelegt, so gilt für den VwGH der in der Beschwerde zitierte Bescheid als angefochten.