Verwaltungsgerichtshof
14.12.1994
94/16/0107
GRS wie 83/04/0270 B 18. November 1983 RS 2
Ist aus der Beschwerde zweifelsfrei der angefochtene Bescheid zu erkennen, wurde aber mit der Beschwerde ein anderer Bescheid vorgelegt, so gilt für den VwGH der in der Beschwerde zitierte Bescheid als angefochten.