Verwaltungsgerichtshof
14.11.1996
94/16/0033
GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/16/0156 10
Da dem Abgabenverfahren der Grundsatz der unmittelbaren Beweisaufnahme fremd ist, kann die Abgabenbehörde auch Aussagen vor Gericht oder anderen Behörden heranziehen und nach eigener freier Beweiswürdigung werten.