Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1999

Geschäftszahl

94/15/0196

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/03 91/13/0001 5 VwSlg 6749 F/1993

(hier: Mountain-Bike eines Turnlehrers; EStG 1988 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Zu den Aufwendungen, die dem Abzugsverbot des Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer eins und Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 2, EStG 1972 unterliegen, zählen auch Aufwendungen für die Freizeitgestaltung wie zB für Sportgeräte im weiteren Sinne (hier: Taucherausrüstung eines bildnerischen Künstlers; Hinweis:

Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch, 02te Auflage, Seite 450).