Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.04.1995

Geschäftszahl

94/15/0194

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/13/0050 2

Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteiles ist das Kapitalkonto bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes zu berücksichtigen.

Stammrechtssatz

Bei negativem Betriebsvermögen ist zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes der um die Veräußerungskosten gekürzte Veräußerungserlös um das Minuskapital zu erhöhen.