Verwaltungsgerichtshof
24.06.1999
94/15/0185
Der VwGH vermag im Rahmen der ihm zukommenden Schlüssigkeitsprüfung die Beweiswürdigung der Abgabenbehörde, einem gesellschaftsfremden Geschäftsführer wäre seitens der abgabepflichtigen GmbH die Pensionszusage nicht ohne Anrechnung der gesetzlichen Pension gewährt worden, nicht als unschlüssig zu erkennen. Zweck der Vereinbarung der Anrechnung der gesetzlichen Pension auf den Pensionsanspruch aus einer Pensionszusage ist es, eine eventuelle Übersorgung des Geschäftsführers zu verhindern.
Besprechung in:
SWK 2000, S 315 - S 317;