Verwaltungsgerichtshof
12.02.1998
94/15/0184
Es ist iZm dem Umstand, daß für eine angeschaffte Schottergrube ein Investitionsfreibetrag nicht geltend gemacht werden kann, bedeutungslos, ob die Gewinnung des Schotters industriell-gewerbliche Produktionsmethoden unter umfangreichem Maschineneinsatz erfordert. Entscheidend ist vielmehr die Funktion des Schotters als von vornherein bestimmtes Umlaufvermögen. In diesem Zusammenhang ist auch aus Paragraph 8, Absatz 5, EStG 1988 nichts zu gewinnen, zumal diese Bestimmung lediglich als Bewertungsvorschrift und Regelung zur Ermittlung des Wareneinsatzes anzusehen ist.