Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.1998

Geschäftszahl

94/15/0184

Rechtssatz

Es ist iZm dem Umstand, daß für eine angeschaffte Schottergrube ein Investitionsfreibetrag nicht geltend gemacht werden kann, bedeutungslos, ob die Gewinnung des Schotters industriell-gewerbliche Produktionsmethoden unter umfangreichem Maschineneinsatz erfordert. Entscheidend ist vielmehr die Funktion des Schotters als von vornherein bestimmtes Umlaufvermögen. In diesem Zusammenhang ist auch aus Paragraph 8, Absatz 5, EStG 1988 nichts zu gewinnen, zumal diese Bestimmung lediglich als Bewertungsvorschrift und Regelung zur Ermittlung des Wareneinsatzes anzusehen ist.