Verwaltungsgerichtshof
24.04.1997
94/15/0126
Nutzt ein Miteigentümer einen Teil des gemeinschaftlichen Objektes aufgrund einer Gebrauchsregelgung, so führt dies - mangels eines auf eine Vermietung oder Verpachtung zurückzuführenden Wertzuganges - nicht zu Einkünften (der Personenmehrheit) aus Vermietung und Verpachtung (Hinweis E 20.2.1992, 89/13/0236).