Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1996

Geschäftszahl

94/15/0123

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/15/0144 E 3. November 1986 RS 2

(hier: Entscheidung ergangen zu Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 4, KHSchOrgG, wonach durch die Erteilung eines Lehrauftrags kein Dienstverhältnis begründet wird; Hinweis E 28.11.1995, 94/08/0243).

Stammrechtssatz

Ob die Tätigkeit eines Gastprofessors (hier: an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien) im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der Selbständigkeit als Unternehmer iSd Paragraph 2, UStG 1972 ausgeübt wird oder nicht, bestimmt sich nicht allein nach der Vorschrift des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 5, KHSchOrgG (wonach durch eine solche Tätigkeit kein Dienstverhältnis begründet wird), sondern ist davon abhängig, ob nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse die Merkmale für die Selbständigkeit oder Unselbständigkeit überwiegen (Hinweis auf Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur MwSt römisch II, Anmerkung 177 zu Paragraph 2,).