Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1999

Geschäftszahl

94/15/0113

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde ist zur Aufnahme eines bloßen Erkundungsbeweises nicht verpflichtet (Hinweis E 4.9.1992, 90/13/0164).