Verwaltungsgerichtshof
21.10.1999
94/15/0113
GRS wie VwGH E 1997/04/10 94/15/0210 2
Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustandegekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.