Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1999

Geschäftszahl

94/15/0088

Rechtssatz

Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art. Selbständige Bewertungsfähigkeit wird angenommen, wenn im Rahmen des Gesamtkaufpreises für ein Unternehmen ein besonderes Entgelt angesetzt zu werden pflegt (Hinweis Doralt, EStG/3, Paragraph 4,, Tz 36).