Verwaltungsgerichtshof
15.12.1994
94/15/0084
GRS wie 88/14/0002 E 13. Dezember 1988 RS 1
(Hier EStG 1988 anzuwenden)
Die Kosten von Auslandsreisen können als Betriebsausgaben nur Berücksichtigung finden, wenn die Reisen ausschließlich durch den Betrieb (beruflich) veranlaßt sind und die Möglichkeit eines privaten Reisezweckes nahezu auszuschließen ist. Dabei ist hinsichtlich des Nachweises des (nahezu) ausschließlichen betrieblichen Anlasses ein strenger Maßstab anzulegen.