Verwaltungsgerichtshof
05.10.1994
94/15/0059
Bei "gemischtem Aufwand" besteht eine Abzugsfähigkeit von Aufwendungen nur dann, wenn der Aufwand ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt ist (Hinweis E 1.12.1992, 92/14/0149).