Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1994

Geschäftszahl

94/15/0059

Rechtssatz

Bei "gemischtem Aufwand" besteht eine Abzugsfähigkeit von Aufwendungen nur dann, wenn der Aufwand ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt ist (Hinweis E 1.12.1992, 92/14/0149).