Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1994

Geschäftszahl

94/15/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/14/0154 E 3. Mai 1983 VwSlg 5783 F/1983; RS 1

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH muß gerade bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen, ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis auf die Studienreisen betreffenden E 22.10.1965, 1935/64, 20.10.1967, 662/67 und 6.6.1972, 2095/71).