Verwaltungsgerichtshof
10.07.1996
94/15/0010
Eine fast zwei Jahre nach dem behaupteten Zustandekommen und der behaupteten Abwicklung des Rechtsgeschäftes erfolgende Mitteilung an die Abgabenbehörde vermag den von Lehre und Rechtsprechung im Zusammenhang mit Insichgeschäften geforderten Manifestationsakt nicht zu ersetzen.