Verwaltungsgerichtshof
10.07.1996
94/15/0005
Es ist gerichtsbekannt, daß die marktüblichen Gewinnchancen bei Geldspielautomaten ÜBER der Gewinnchance bei einem Vervielfacherfaktor von 1,8 auf den Kasseninhalt liegen (Hinweis E 24.4.1996, 93/15/0076).