Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.1999

Geschäftszahl

94/14/0147

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Ein für die Haftung iSd Paragraph 7, Absatz eins, Wr LAO relevantes Verschulden liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Geschäftsführer einer GmbH schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht (Hinweis E 10.9.1987, 86/13/0148).