Verwaltungsgerichtshof
20.04.1999
94/14/0147
GRS wie 89/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 3
Ein für die Haftung iSd Paragraph 7, Absatz eins, Wr LAO relevantes Verschulden liegt jedenfalls dann vor, wenn sich der Geschäftsführer einer GmbH schon bei der Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw eine solche Beschränkung in Kauf nimmt, die die künftige Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht (Hinweis E 10.9.1987, 86/13/0148).