Verwaltungsgerichtshof
25.10.1994
94/14/0104
Beruft sich ein Rechtsanwalt gem Paragraph 8, Absatz eins, RAO auf die ihm erteilte Vollmacht, so zeigt er damit der Behörde auch die für die betreffende Sache erteilte Zustellvollmacht an, ohne daß es noch einer besonderen Erwähnung oder eines urkundlichen Nachweises derselben bedürfte.